Allgemeine Teilnahme- und Codisa Member-Bedingungen einschließlich abweichender Gerichtsstandsvereinbarung

 

Präambel /Ethische Regeln

 

Wir begrüßen Sie im Namen unseres Unternehmens herzlich als neuen Member (künftig Codisa Member) und wünschen Ihnen den bestmöglichen Erfolg für Ihre Tätigkeit als selbständiger Codisa Member der AWWOS sp. z o.o. und vor allem viel Freude bei der Informationsplattform Codisa. Bei der Empfehlung unserer Plattform und dem Kontakt mit anderen Menschen steht für uns stets die Verbraucherfreundlichkeit und –Sicherheit, Seriosität, ein faires Miteinander untereinander sowie im gesamten Umfeld des Netzwerk- Marketings ebenso wie die Wahrung der Gesetze und guten Sitten unverrückbar im Vordergrund.

 

Daher möchten wir Sie bitten, die folgenden ethischen Regeln ebenso wie unsere Allgemeinen Teilnahme und Codisa Member-Bedingungen sehr gründlich zu lesen und sich die Vorgaben zu Ihrem täglichen Leitmotiv für die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu machen.

 

Ethische Regeln für den Umgang mit Verbrauchern

 

  • Unsere Codisa Member beraten ihre Codisa Membern ehrlich und aufrichtig und klären etwaige Missverständnisse zu Dienstleistungen, der Geschäftsmöglichkeit oder anderen Aussagen während eines Beratungsgesprächs auf.
  • Auf Codisa Member Wunsch wird auf ein Vorstellungsgespräch verzichtet, das Gespräch verschoben oder ein begonnenes Gespräch freundlich abgebrochen.
  • Während eines Codisa Member Kontakts informiert das Codisa Member den Verbraucher über sämtliche Punkte, welche die Plattform oder die Dienstleistungen (z.B. Verwendungszweck, Beschaffenheit, Anwendung), oder auch – auf Wunsch des Verbrauchers – die Vertriebsmöglichkeit betreffen.
  • Alle Informationen zu den angebotenen Leistungen müssen umfassend sein und der Wahrheit entsprechen.
  • Der Verbraucher oder sonstige Dritte werden nicht zur Abnahme von Produkten durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind.
  • Ein Codisa Member darf keine Angaben im Hinblick auf seine Vergütung oder die potenzielle Vergütung von anderen Codisa Membern machen. Weiterhin darf ein Codisa Member keine Vergütungen garantieren oder Erwartungen schüren.
  • Ein Codisa Member darf nicht behaupten, dass der Vergütungsplan oder die Dienstleistungen von AWWOS von einer staatlichen Behörde genehmigt oder zugelassen sind oder unterstützt werden.

 

Ethische Regeln für den Umgang mit Codisa Membern

 

  • Codisa Member gehen stets fair und respektvoll miteinander um. Vorgenanntes gilt auch für den Umgang zu Codisa Membern anderer Vertriebs-Unternehmen.
  • Neue Codisa Member werden wahrheitsgemäß über ihre Rechte und Pflichten informiert. Angaben zu möglichem Umsatz und Erwerbschancen sind zu unterlassen.
  • Es dürfen keine mündlichen Zusicherungen zu Dienstleistungen und Leistungen der AWWOS gemacht werden.
  • Es ist Codisa Membern nicht gestattet, Codisa Member anderer Unternehmen abzuwerben. Ferner ist es Codisa Membern nicht gestattet, andere Codisa Member zum Wechseln eines Sponsors innerhalb von AWWOS zu bewegen.
  • Die Pflichten der §§ 7 – 10 der nachfolgenden Allgemeinen Codisa Member-Bedingungen sind zugleich als ethische Regeln stets einzuhalten.

 

Ethische Regeln für den Umgang mit anderen Unternehmen

 

  • Zu anderen Unternehmen des Network-Marketing Bereichs verhalten sich die Codisa Member von AWWOS stets fair und ehrlich.
  • Systematische Abwerbungen von Codisa Membern anderer Unternehmen werden
  • Herabsetzende, irreführende oder unlautere vergleichende Aussagen zu Dienstleistungen oder Vertriebssystemen anderer Unternehmen sind verboten.

Diese ethischen Regeln unseres Unternehmens vorangestellt möchten wir Sie nun mit den Allgemeinen Codisa Member-Bedingungen von AWWOS vertraut machen.

§ 1 Geltungsbereich

 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Codisa Member-Vertrages zwischen der AWWOS sp. z o.o., UL. 3 MAJA 22/2C in 40-096 KATOWICE, NIP. 634 302 89 69, REGON. 526479366, KRS. 0001060752 vertreten durch ihren Geschäftsführer Anton Wurzinger, daselbst, (im Folgenden: AWWOS) und dem unabhängigen und selbständigen Codisa Member.

  • AWWOS erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeine Codisa Member- und Lieferbedingungen.

 

§ 2 Vertragsgegenstand, Dienstleistungen und Zusatzleistungen

 Der Vertragsgegenstand für Awwos im Rahmen des Projekts Codisa umfasst mehrere zentrale Elemente:

 Informationsplattform: Codisa betreibt eine Plattform, auf der sorgfältig recherchierte neue Projekte vorgestellt werden. Diese Plattform dient als zentrale Anlaufstelle für die Community, um sich über innovative und vielversprechende Projekte und allgemeine Interessensthemen zu informieren.

Bonussystem: Ein wesentlicher Bestandteil des Vertragsgegenstandes ist das Bonussystem von Codisa. Nutzer können durch verschiedene Aktivitäten „Codisa Bits“ sammeln. Diese Bits fungieren als Belohnungssystem und motivieren die Nutzer, aktiv auf der Plattform teilzunehmen.

 Empfehlungsprogramm: Codisa fördert auch ein Empfehlungsprogramm. Für jede erfolgreiche Empfehlung, die zu einer neuen Registrierung oder Teilnahme führt, erhalten die Nutzer Codisa Bits. Diese Bits können bei verschiedenen Produktpartnern für Rabatte eingelöst werden, wodurch eine zusätzliche Anreizschicht für die Nutzer geschaffen wird.

Teilnahme am Bonusprogramm und Loyality Pool: Ein signifikanter Anteil (ein Drittel) der Unternehmenseinnahmen von Codisa, abzüglich der Ausgaben für Werbung und Marketing, wird in das Bonusprogramm eingebracht. Dieses Geld wird dann unter allen gesammelten Bits aufgeteilt, wodurch ein direkter Anreiz für die Teilnehmer des Programms geschaffen wird. Genaue Erklärung im Anhang 1 Allgemeine Teilnahmebedingungen: Das Bonusprogramm & Loyalty Pool

Insgesamt stellt dieser Vertragsgegenstand eine innovative Kombination aus Informationsvermittlung, Nutzerengagement und monetärer Anreizsetzung dar, die darauf abzielt, eine aktive und engagierte Community rund um das Projekt Codisa aufzubauen.

 

§ 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss

 

  • Ein Vertragsabschluss ist mit juristischen Personen, Personengesellschaften oder natürlichen Personen möglich, die bzw. deren Verantwortliche das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind. Ein Vertragsabschluss durch Verbraucher ist möglich.
  • Sofern eine juristische Person (z.B. GmbH, AG, Ltd.) einen Codisa Member-Antrag akzeptiert, sind der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung ebenso wie die Umsatzsteueridentifikationsnummer in Kopie vorzulegen. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein. Alle Gesellschafter müssen unterschreiben. Die Gesellschafter sind gegenüber jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der juristischen Person.
  • Bei Personengesellschaften (z.B. GBR, OHG, KG) sind – sofern vorhanden – ebenfalls der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung ebenso wie die Umsatzsteueridentifikationsnummer in Kopie vorzulegen und es müssen alle Gesellschafter namentlich genannt Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein. Alle Gesellschafter müssen unterschreiben. Die Gesellschafter sind gegenüber jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der Personengesellschaft.
  • Jede natürliche oder juristische Person, ist nur zum Erhalt einer Position (Member ID) in der Vertriebsorganisation gem. dem AWWOS-Affiliate-Plan berechtigt.
  • Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
  • Der Codisa Member kann sich für die Aufnahme seiner Tätigkeit als Codisa Member bei AWWOS online registrieren. Bei der Registrierung ist er verpflichtet, die Registrierungsdaten vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen. Zudem akzeptiert der Codisa Member durch entsprechendes aktives Häkchensetzen vor Abschluss des elektronischen Registrierungsvorganges diese Allgemeinen Codisa Member-Bedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert dieselben als Vertragsbestandteil.
  • Änderungen der relevanten personenbezogenen Daten des Codisa Members sind unverzüglich im Backoffice von AWWOS an der hiervor vorgegebenen Stelle vorzunehmen.
  • AWWOS behält sich das Recht vor, Codisa Member-Anträge nach eigenem Ermessen ohne jegliche Begründung abzulehnen. Ebenso behält sich AWWOS das Recht vor, einzelne vom Codisa Member übermittelte Anfragen nach eigenem Ermessen ohne jegliche Begründung
  • Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1) bis (5) und (7) geregelten Pflichten, ist AWWOS ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Codisa Member-Vertrag fristlos zu kündigen und gegebenenfalls ausbezahlte Provisionen zurückzufordern. Zudem behält sich AWWOS für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

 

§ 4 Status des Codisa Members als Unternehmer

 

  • Der Codisa Member handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Dabei gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass der Codisa Member zunächst nebenberuflich tätig ist. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter oder Makler von AWWOS. Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme- oder andere Tätigkeitspflichten. Der Codisa Member unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von AWWOS und trägt das vollständige unternehmerische Risiko seines geschäftlichen Handelns einschließlich der Pflicht zur Tragung seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten und der Pflicht zur ordnungsgemäßen Zahlung seiner Arbeitnehmer, sofern er welche beschäftigt. Der Codisa Member hat seinen Betrieb im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns einzurichten und zu betreiben, wozu auch der Betrieb eigener Büroräume oder eines im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns geführter Arbeitsplatz gehört.
  • Der Codisa Member ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z.B. Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Anmeldung seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich) eigenverantwortlich. Insoweit versichert der Codisa Member, alle Einnahmen aus dem Bonusprogramm und Loyality-Pool, die er im Laufe der Zeit erwirtschaftet, an seinem Sitz ordnungsgemäß zu versteuern. AWWOS behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz einzufordern, die/der ihr durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben erwächst, außer der Codisa Member hat den Schaden oder die Aufwendung nicht zu Von AWWOS werden keine Sozialversicherungsbeiträge für den Codisa Member entrichtet. Der Codisa Member ist nicht bevollmächtigt, im Namen von AWWOS Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen.

 

§ 5 Einbeziehung des Bonusplans,

 

  • Der CODISA-Bonusplan und die darin enthaltenen Vorgaben sind ebenfalls ausdrücklich Bestandteil des Codisa Member-Vertrages. Der Codisa Member muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten.
  • Mit der Versendung des Online-Antrages an AWWOS versichert der Codisa Member zugleich, dass er den CODISA-Bonusplan zur Kenntnis genommen hat und diesen als Vertragsbestandteil akzeptiert.
  • AWWOS ist zu einer Änderung des CODISA-Codisa Member-AGB und des CODISA- Bonusplans zu jeder Zeit berechtigt. AWWOS wird Änderungen des Bonusplans mit einer angemessenen Frist nebst der Mitteilung der Möglichkeit des Widerspruchs der Änderung und der Folgen des Widerspruchs ankündigen. Der Codisa Member hat das Recht, der Änderung des Bonusplans zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs ist der Codisa Member berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Sofern er den Vertrag binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht kündigt, nimmt der Codisa Member die Änderung ausdrücklich an.

 

§ 6 Nutzung des Back Offices / Verwaltungs- Lizenz- und Wartungsgebühren

 

(1) Der Codisa Member erwirbt mit der Registrierung bei AWWOS für die Vertragslaufzeit ein Recht zur Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten des Back Offices. Das Nutzungsrecht ist als einfaches auf das konkrete Back Office bezogenes, nicht übertragbares Nutzungsrecht; dem Codisa Member steht kein Recht zur Änderung, Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung des Back Offices ebenso wenig wie kein Recht zur Erteilung von Unterlizenzen zu.

(2) Für die Nutzung ebenso wie für die Wartung, Verwaltung, Betreuung und Pflege des Back Offices, berechnet AWWOS eine Verwaltungs-, Lizenz- und Wartungsgebühr. Es wird jährlich eine Software Gebühr von 40 Euro oder 3.000 Codisa Bits berechnet, diese wird immer im Folgejahr ab Registrierung fällig. Somit wird dem Codisa Member bei der Neuregistrierung die jährliche Software Gebühr für 12 Monate als Willkommensgeschenk erlassen.

 

§ 7 Pflichten des Codisa Members im Rahmen der Werbung und Allgemeine Pflichten

 

  • Der Codisa Member ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
  • Dem Codisa Member ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit die Rechte von AWWOS, deren Codisa Membern, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dem Codisa Member ist es insbesondere nicht gestattet, falsche oder irreführende Angaben über AWWOS Dienstleistungen oder das Bonusprogramm zu machen. Der Codisa Member wird sowohl im Rahmen seiner Empfehlungstätigkeit als auch im Rahmen seiner Aktivität nur solche Aussagen über die Dienstleistungen von AWWOS sowie über das Codisa-Bonusprogramm machen, die inhaltlich den Vorgaben in den AWWOS Werbe- und Informationsmaterialien entsprechen. Ferner ist der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen, wie z.B. die Verwendung ungenehmigter oder unlauterer Werbung untersagt. Dem Codisa Member ist es ferner untersagt Werbung über Verdienstmöglichkeiten oder Angaben zu seinen Bonusauszahlungen gegenüber Dritten insbesondere im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen zu machen, wobei es insbesondere untersagt, ist Einnahmen zu garantieren oder Bonusschecks zu den Nachweisen des eigenen Erfolgs oder des Erfolgs eines Dritten zu verwenden. Ein Codisa Member darf nicht behaupten, dass der Bonusprogramm-Plan oder die Dienstleistungen von AWWOS von einer staatlichen Behörde genehmigt oder zugelassen sind oder unterstützt werden.
  • Des Weiteren gilt auch das Verbot des Versendens von unerwünschten Werbe-E-Mails, Werbe-Socialmedia-Nachrichten; Werbe-Faxe oder Werbe-SMS (Spam).
  • Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Verkaufsunterlagen, eigener Internetseiten, eigener Produktbroschüren, Produktlabel oder sonstiger selbständig erstellter Medien und Werbemittel ist dem Codisa Member nicht gestattet. Die Bewerbung von AWWOS- Dienstleistungen über eigene oder fremde Internetseiten ist verboten und die Werbung ausschließlich über die offiziellen Seiten von AWWOS erlaubt. Für den Fall, dass der Codisa Member die Dienstleistungen von AWWOS in anderen Internet Medien wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook), Online Blogs oder Chatrooms bewirbt, darf er stets nur die offiziellen AWWOS-Werbeaussagen verwenden. Ferner muss der Codisa Member bei der Bewerbung in anderen Internet Medien ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine offizielle Werbung oder Präsenz von AWWOS handelt.
  • Die Werbung in elektronischen Medien und Massenmedien ist nur bedingt gestattet. Der Codisa Member darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht per TV, Kabel-TV,

Radio, Zeitung, E-Mail oder durch andere Formen elektronischer Medien oder Massenmedien für die Dienstleistungen von AWWOS werben. Die Genehmigung kann im freien Ermessen von AWWOS ohne jegliche Begründung vorenthalten werden.

  • Die Dienstleistungen von AWWOS dürfen im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich bei Homeparties oder -Veranstaltungen von den Codisa Membern vorgestellt und vermittelt werden. Die Dienstleistungen dürfen von dem Codisa Member ferner nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von AWWOS auf Messen und Fachausstellungen präsentiert werden. Einschränkung hierbei ist, dass der Codisa Member auf dieser Messe keine Produkte oder Dienstleistungen von Mitbewerbern oder anderen Network Marketing Unternehmen anbieten darf.
  • Die Dienstleistungen von AWWOS dürfen ausdrücklich NICHT in sonstigen stationären Einzelhandelsgeschäften (wie z.B. Supermärkten oder Tankstellen) oder über eigene oder fremde Onlinepräsenzen vertrieben werden, soweit die Website nicht von AWWOS zur Verfügung gestellt wurde.
  • Die Dienstleistungen dürfen nicht auf Versteigerungen, öffentlichen und privaten Flohmärkten, Tauschbörsen, Kaufhäusern, über einen eigenen Internetshop, Internetmärkten wie z.B. eBay, Amazon, YouTube oder auf vergleichbaren Verkaufsplätzen angeboten werden.
  • Der Codisa Member ist verpflichtet, sich im geschäftlichen Verkehr als „Unabhängiger Codisa Member der AWWOS“ auszuweisen. Websites, Briefpapier, Visitenkarten, Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich den Zusatz „Unabhängiger Codisa Member der AWWOS“ aufweisen.
  • Dem Codisa Member ist es ferner untersagt, im Namen der AWWOS für oder im Interesse bzw. im Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen, Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen, Verträge abzuschließen oder sonstige Willenserklärungen abzugeben.
  • Sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien sind vom Codisa Member verantwortlich zu übernehmen.
  • Der Codisa Member ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mitbewerbenden Firmen negativ, herabwertend oder sonst wie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen negativ oder herabwertend zu bewerten.
  • Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien etc. (einschließlich der Lichtbilder) von AWWOS sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen von dem Codisa Member ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von AWWOS über das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht hinaus weder ganz, noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder verändert oder bearbeitet werden.
  • Auch die Verwendung (oder Änderung) des Kennzeichens „AWWOS, Produktbezeichnungen, Werktitel und geschäftlichen Bezeichnungen der AWWOS ist über die ausdrücklich zur Verfügung gestellten Werbematerialien und sonstigen offiziellen AWWOS-Unterlagen hinaus nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung erlaubt. Es ist insbesondere nicht erlaubt, das Kennzeichen „AWWOS“, Produktbezeichnungen, Werktitel und geschäftlichen Bezeichnungen der AWWOS in identischer, ähnlicher oder abgewandelter Form als Bestandteil der Firma, der E-Mail oder für Einträge in Telefon- und Branchenbüchern zu verwenden. Gleiches gilt für die URL (Universal Ressource Locator = Web-Adresse) sowie die Domain- oder in Subdomain-Namen einer Website.
  • Es ist ferner die Anmeldung eigener Marken, Werktitel oder sonstiger Schutzrechte verboten, die eine/n in einem anderen Land/Gebiet eingetragene oder sonst geschützte Marke, Produktbezeichnung, Werktitel oder geschäftliche Bezeichnungen von AWWOS enthalten. Vorgenanntes Verbot gilt sowohl für identische als auch ähnliche Zeichen oder
  • Dem Codisa Member ist es nicht erlaubt auf Presseanfragen über AWWOS, deren Dienstleistungen oder Produkte, dem CODISA-Bonusplan oder sonstige AWWOS-Leistungen zu antworten. Der Codisa Member ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an AWWOS weiterzuleiten. Der Codisa Member wird sich auch im Übrigen öffentlich (z.B. Fernsehen, Rundfunk, Internetforen) zu AWWOS, den Dienstleistungen von AWWOS und zum AWWOS-Bonussystem nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von AWWOS äußern.
  • Der Codisa Member darf nur in solchen Staaten Leistungen für AWWOS bewerben und vertreiben oder neue Codisa Member gewinnen, die offiziell von AWWOS eröffnet wurden. Im Falle einer von AWWOS beschlossenen zukünftigen Erweiterung des Vertriebsgebiets im Sinne von Satz 1 darf der Codisa Member mit vorheriger schriftlicher Zustimmung bereits 6 Monate vor Durchführung dieser Erweiterung die Dienstleistungen auch im Bereich der zukünftigen Erweiterung bewerben.
  • Der Codisa Member wird Ort, Zeit und Inhalt von Werbeveranstaltungen, die sich an die breite Öffentlichkeit wenden, rechtzeitig vor Veröffentlichung der Einladung der AWWOS- Geschäftsleitung melden. AWWOS kann Änderungen oder auch den Verzicht auf die Veranstaltung verlangen, wenn dies im Interesse des Unternehmens und der AWWOS- Vertriebsorganisation nebst ihren Mitgliedern erforderlich ist.
  • Ein Codisa Member kann sich nach Kündigung seiner alten Position erneut bei AWWOS registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch AWWOS für die alte Position des Codisa Members mindestens 12 Monate zurückliegt und der kündigende Codisa Member in dieser Zeit keine Aktivitäten für AWWOS verrichtet hat.
  • Es ist den Codisa Member stets untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen an andere Codisa Member von AWWOS zu verkaufen oder sonst zu
  • Ein Codisa Member darf eine Eintragung in den Gelben Seiten vornehmen. Eine derartige Eintragung muss jedoch inhaltlich von AWWOS vor der Veröffentlichung schriftlich genehmigt werden und die Worte „Unabhängiger Codisa Member von der AWWOS“ enthalten.
  • Der Gebrauch von gebührenpflichtigen Telefonnummern zur Vermarktung der Tätigkeit oder Dienstleistungen von AWWOS ist nicht gestattet.
  • Der Codisa Member ist verpflichtet, AWWOS umgehend und wahrheitsgemäß von Verstößen gegen die Regeln dieser Allgemeinen Codisa Member Bedingungen sowie aller sonstiger Bestimmungen des Unternehmens, oder sonstigen Verstößen gegen geltendes Recht durch Dritte zu informieren.

 

§ 8 Wettbewerbsverbot / Abwerbung / Verkauf fremder Leistungen

 

  • Dem Codisa Member ist es erlaubt, für andere Unternehmen auch Network Marketing Unternehmen, die nicht unmittelbare oder mittelbare Wettbewerber sind, Dienstleistungen und/oder Produkte zu vertreiben. Für unmittelbare oder mittelbare Wettbewerber ist es dem Codisa Member erlaubt, Dienstleistungen und/oder Dienstleistungen zu vertreiben, sofern die zu diesem Zweck mit Dritten geschlossene Vertriebsvereinbarung für diese Wettbewerbsprodukte bereits vor Abschluss dieses Vertriebsvertrages geschlossen wurde.
  • Ungeachtet der in Absatz 1 formulierten Erlaubnis ist es dem Codisa Member nicht erlaubt, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen an andere AWWOS- Codisa Member und/oder -kunden zu vertreiben.
  • Soweit der Codisa Member gleichzeitig für mehrere Unternehmen oder Network Marketing Unternehmen tätig ist, verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit, für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf der Codisa Member andere als AWWOS-Produkte nicht zur selben Zeit am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social Media Plattform oder Internetplattform anbieten.
  • Außerdem ist es dem Codisa Member untersagt; andere AWWOS-Codisa Member für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben.
  • Dem Codisa Member ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Codisa Member-Vertrages gegen andere Codisa Member oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.
  • Sofern der Codisa Member neben seiner Tätigkeit für AWWOS für ein anderes Unternehmen tätig ist, ist er verpflichtet, die Tätigkeit unter Benennung des anderen Unternehmens an AWWOS zu melden.

 

§ 9 Geheimhaltung

 

Der Codisa Member hat absolutes Stillschweigen über Betriebsgeheimnisse von AWWOS und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören insbesondere auch die Informationen zu den Downline Aktivitäten und die darin enthaltenen Informationen ebenso wie Codisa Member- und Vertragspartnerdaten. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Codisa Member-Vertrages fort.

 

§ 10 Codisa Memberschutz / Crosslinesponsoring / Bonusmanipulation

 

  • Jenem aktiven Codisa Member, der einen neuen Codisa Member erstmals für die Codisa Plattform von AWWOS gewinnt, wird der neue Codisa Member in seine Struktur zugewiesen (Codisa Memberschutz), wobei das Datum und – nur bei der Online- Registrierung – die Uhrzeit des Eingangs des Registrierungsantrages von dem neuen Codisa Member bei AWWOS für die Zuteilung gelten.
  • AWWOS ist berechtigt, sämtliche personenbezogenen Daten einschließlich der E-Mail- Adresse eines gesponserten Codisa Member aus ihrem System zu löschen, wenn Werbesendungen, Anschreiben oder E-Mails mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“,

„nicht angenommen“, „unbekannt“ o.ä. retourniert werden und der neue geworbene Codisa Member oder der Sponsor nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen die fehlerhaften Daten des neu geworbenen Codisa Members berichtigt. Sofern AWWOS durch die nicht zustellbaren Werbesendungen und Pakete Kosten entstehen, ist sie berechtigt, die Kosten zurückzufordern, außer die fehlerhafte Zustellung erfolgte unverschuldet.

  • Des Weiteren ist das Crosslinesponsoring und auch der Versuch dessen innerhalb des Unternehmens untersagt. Crosslinesponsoring bedeutet das Akquirieren einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Personengesellschaft, die bereits Codisa Member bei AWWOS in einer anderen Affiliate Struktur ist oder innerhalb der letzten 12 Monate einen Codisa Member-Vertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften,   Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.
  • Bonusmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere das Sponsern von Codisa Membern, die tatsächlich die AWWOS-Community gar nicht interessiert (sog. Strohmänner), ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen, soweit dies untersagt ist. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Dritte zum Absatz oder Einkauf von Dienstleistungen oder Produkte zu veranlassen, um die hierdurch eine bessere Position im Loyalty Pool zu erreichen, den Poolbonus zu manipulieren oder sonst eine Bonusmanipulation herbeizuführen.
  • Dem Codisa Member steht kein Anspruch auf Gebietsschutz

 

§ 11 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung

 

  • Bei einem ersten Verstoß gegen die in §§ 4, 7 geregelten Pflichten des Codisa Members erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch die AWWOS unter Setzung einer Frist von 10 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Der Codisa Member verpflichtet sich, die Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu
  • Es wird ausdrücklich auf § 16 Absatz (3) hingewiesen, nach dem AWWOS bei einem Verstoß gegen die in § 8, 9 und 10 (3) und (4) geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 4, 7 geregelten Pflichten, sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, aber nach freiem Ermessen auch die Maßnahmen nach § 11 (1) bei einer erstmaligen Pflichtverletzung zu ergreifen berechtigt ist. Ungeachtet des in § 16 Absatz (3) geregelten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechtes hat AWWOS das Recht, in Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pflichtenverletzungen nach ihrem eigenen freien Ermessen vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen.
  • Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Codisa Member zu ersetzen verpflichtet ist.
  • Der Codisa Member haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die AWWOS durch eine Pflichtverletzung im Sinne der §§ 4, 7 – 9 und § 10 Absätze 3 und 4 entstehen, außer der Codisa Member hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
  • Der Codisa Member stellt AWWOS, für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der in §§ 4, 7 – 9 und § 10 Absätze 3 und 4 geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Codisa Members gegen geltendes Recht, auf die erste Anforderung der AWWOS von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der Codisa Member insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die AWWOS in diesem Zusammenhang entstehen.

 

§ 12 Anpassung der Preise und Bonuszahlungen

 

AWWOS behält sich, insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Lizenzstruktur, vor, die von dem Codisa Member zu zahlenden Preise oder die den Leistungen zugeordneten Bonusanteile, den Bonusplan oder Nutzungsentgelte zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern. Die Änderung teilt die AWWOS dem Codisa Member innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung nebst der Möglichkeit des Widerspruchs der Änderung und der Folgen des Widerspruchs mit. Erhöhungen um mehr als 5 % oder Änderungen am Bonusplan zu Lasten des Codisa Members geben dem Codisa Member das Recht, der Änderung zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs ist der Codisa Member berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Sofern er den Vertrag binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht kündigt, nimmt der Codisa Member die Änderung ausdrücklich an.

 

§ 13 Werbemittel, Zuwendungen, Datenverarbeitung

 

Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstigen Zuwendungen der AWWOS können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.

 

§     14    Vergütung    /     Zahlungsbedingungen    /     Provisionszahlungsmodalitäten    / Abtretungsverbot

  1. Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält der Codisa Member sogenannte Codisa Bits, die sich einschließlich der projektbezogenen Vereinbarung ergeben. Sämtliche Bonusansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Bonusprogramm-Plan, den der Codisa Member in seinem Backoffice abrufen kann, und der im Backoffice jeweils einsehbar ist. Mit der Zahlung der Bonusvergütung sind alle Kosten des Codisa Members für die Aufrechterhaltung und Durchführung seiner Affiliate Tätigkeiten, soweit sie nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, abgedeckt.
  2. Die geleisteten Vergütungen im Sinne des (1) sind zunächst als Bonusvorschuss in Höhe von 100 % der zu leistenden Bonus Vergütung zu verstehen. Erfolgt binnen 6 Monaten ab Abschluss des vermittelten Geschäfts ein Storno dieses Geschäftes oder gibt ein Codisa Member aus der Downline eines Sponsors im Rahmen der Abwicklung von Rückgaberechten nach Maßgabe der 16 (8) verprovisonierbare Leistungen an AWWOS zurück, so wird AWWOS das Konto des Codisa Members durch Rückforderung des Bonus-Vorschusses belasten, die dieser im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit auf Grund der Vermittlung dieser Dienstleistungen bezogen hatte.
  3. AWWOS behält sich das Recht vor, den Codisa Member oder für den Fall der Registrierung durch eine juristische Person oder Personengesellschaft den für den Codisa Member handelnden Antragsteller vor der erstmaligen Auszahlung von Bonuszahlungen bzw. Lieferung von Leistungen zum Nachweis seiner Identität aufzufordern ebenso wie zur Vorlage eines gültigen Gewerbeberechtigungsnachweises (z.B. Gewerbeschein in Österreich und Deutschland) und einer aktuellen (nicht älter als 2 Monate) Verbrauchsrechnung (z.B. Strom-, Gas, -oder Telekommunikationsrechnung) aufzufordern, welcher zur obigen Tätigkeit befähigt. Der Identitätsnachweis kann in Form einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses erfolgen. Die Beibringung der geforderten Nachweise hat binnen 2 Wochen nach der Aufforderung per Post an die § 1 (1) genannte Postanschrift oder als PDF per E-Mail an office@codisanow.com zu geschehen.
  4. AWWOS rechnet über den Loyality Pool Anspruch monatlich ab. Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt spätestens bis zum 15. des Folgemonats und wird dem Codisa Member in elektronischer Form über seinem AWWOS-Backoffice zur Verfügung Der Sales Bonus wird im Backoffice in Echtzeit dargestellt und kann vom Codisa Member jederzeit abgerufen werden, jeden Montag werden alle beantragten Auszahlungen zur Anweisung gebracht. Das Anrecht auf eine Bonuszahlung tritt erst mit Beantragung durch den Codisa Member in Kraft. Sollten Fehlerhafte Vergütungen bzw. Vergütungsvorschüsse oder sonstige Zahlung durchgeführt worden sein, so ist die AWWOS binnen 60 Tagen die fehlerhafte Zahlung schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Vergütungen bzw. Vergütungsvorschüsse oder sonstige Zahlung als genehmigt.
  5. Bei Vorliegen aller dafür erforderlichen Informationen, erfolgt die Abrechnung der Gutschrift zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ansonsten gemäß der
  6. Provisionen und Entgelte für Lieferungen von Produkten des Partners können, soweit ein abweichendes Konto nicht ausdrücklich gesondert durch AWWOS schriftlich akzeptiert wurde, nur auf Konten ausbezahlt werden, die auf seinen Namen oder einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person lauten, die in einem Vertragsverhältnis mit der AWWOS stehen. Auszahlungen auf fremde Konten oder an eine Bankverbindung, die sich außerhalb des Staates befindet, in dem der Partner registriert ist, können nicht vorgenommen werden.
  7. AWWOS ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist die AWWOS zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle gesetzlich und vertraglich erforderlichen KYC-Dokumente vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen (z.B. die Umsatzsteueridentifikationsnummer bei juristischen Personen, sofern beantragt und erteilt, Gewerbeanmeldung pp).  Für den  Fall  der  Ausübung  des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens der AWWOS, gilt als vereinbart, dass dem Codisa Member kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Bonusrückbehaltes zusteht.
  8. AWWOS ist berechtigt, Forderungen, die der AWWOS gegen den Codisa Member zustehen, mit dessen Bonusansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. Der Codisa Member ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  9. Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen des Codisa Members aus Codisa Member-Verträgen sind ausgeschlossen, außer dies verstößt gegen zwingendes geltendes Recht. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet, außer dies verstößt gegen zwingendes geltendes Recht.
  10. (10) Fehlerhafte Bonuszahlungen bzw. Bonusvorschüsse oder sonstige Zahlung unterhalb einer Mindestauszahlungshöhe von 25,00 € können nicht beantragt werden und somit hat der Codisa Member auch kein Anrecht. Für den Fall, dass die Mindestauszahlungshöhe nicht erreicht wird, werden die Bonusansprüche auf dem bei AWWOS für den Codisa Member geführten Bonuskonto fortgeführt und mit Erreichen der Mindestauszahlungshöhe kann der Codisa Member die Auszahlung beantragen. Für den Zeitraum der Nichtauszahlung der Vergütung besteht kein Recht auf Verzinsung des Vergütungsanspruchs oder der sonstigen Zahlungen.

 

§ 15 Sperrung des Codisa Members

 

  1.  Für den Fall, dass der Codisa Member nicht innerhalb von 30 Tagen seit Registrierung und Kenntnisnahme der Erfordernisse zur Auszahlung von Bonusansprüche bzw. Bonusvorschüsse oder sonstige Zahlung, alle notwendigen Unterlagen erbringt, steht AWWOS die vorübergehende Sperrung des Codisa Members im AWWOS-System bis zum Zeitpunkt der Erbringung der gesetzlich erforderlichen Unterlagen zu. Vorgenanntes gilt auch bei fruchtlosem Verstreichen der Frist im Sinne des § 14 (3) bis zur Nachholung der erforderlichen Handlung.
  2. Für jeden Fall der Anmahnung von nicht beigebrachten Unterlagen pp. Im Sinne des (1) nach Ausspruch der Sperre ist die AWWOS zum Ersatz der für diese Anmahnung erforderlichen Kosten berechtigt.
  3. Bonus bzw. Bonusvorschüsse oder sonstige Zahlung, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden durch AWWOS als nicht zu verzinsende Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
  4. Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich AWWOS das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. AWWOS behält sich insbesondere vor, den Zugang des Codisa Members ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Codisa Member gegen die in §§ 7 – 9 und § 10 Absätze 3 und 4 genannten Pflichten, oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt, oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt und der Codisa Member die entsprechende Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung der AWWOS nicht innerhalb der in § 5 genannten Frist beseitigt oder die Pflichtverletzung zur außerordentlich Kündigung berechtigt.

 

§    16    Dauer   und    Beendigung    des    Vertrages    und    Folgen    der    Beendigung / Rückgaberecht

  1.  Der Codisa Member-Vertrag wird für eine Laufzeit von 12 Monaten vereinbart und kann auch während der Vertragslaufzeit durch den Codisa Member jederzeit bei einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden Der Vertrag verlängert sich mit der Zahlung der Verwaltungs-, Betreuungs- und Bearbeitungsgebühr im Sinne des § 6 (1) automatisch um weitere 12 Monate. Sofern der Codisa Member trotz entsprechender Zahlungsaufforderung durch AWWOS die vorgenannte Verwaltungs-, Betreuungs- und Bearbeitungsgebühr nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zahlt, wird der Vertrag in eine „passive Vertragsphase“ ohne Bonusberechtigung überstellt. Der Codisa Member kann den Vertrag nun noch bis zu 12 Monaten nach Ende der Vertragslaufzeit verlängern, wobei für den Fall der Vertragsverlängerung der Provisionsanspruch erst ab dem Zeitpunkt der Verlängerung wieder auflebt. Wird der Vertrag auch innerhalb dieses Zeitraums nicht verlängert, so wird der Vertrag nach Ablauf dieses Zeitraums automatisch gekündigt.
  2. Ungeachtet des Kündigungsgrundes in (1) haben beide Parteien das Recht, den Codisa Member-Vertrag außerordentlich aus einem wichtigen Grund zu kündigen. AWWOS hat das Recht, den Codisa Member-Vertrag außerordentlich aus einem wichtigen Grund zu kündigen, wenn der Codisa Member in den letzten 12 Monaten inaktiv war und/oder, der Codisa Member in den letzten 12 Monaten keine Bonusansprüche mehr erlangt und ihm auch sonst keinerlei Ansprüche mehr zustehen. Ein wichtiger Kündigungsgrund für eine Kündigung durch AWWOS liegt ferner insbesondere bei einem Verstoß gegen eine der in § 7 geregelten Pflichten vor, sofern der Codisa Member seiner Beseitigungspflicht im Sinne des § 11 Absatzes (1) nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt. Bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (4) oder 19 geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 oder sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ist AWWOS ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ferner liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund für jede Partei vor, wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder die andere Partei sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.
  3. Kündigungen haben stets schriftlich zu
  4. Domains, die das Kennzeichen „AWWOS“, „Codisa“, eine Marke, eine geschäftliche Bezeichnung oder einen Werktitel von AWWOS in identischer oder ähnlicher Schreib- oder Sprachweise beinhalten, dürfen nach Beendigung des Vertrages nicht mehr genutzt werden und sind nach entsprechender Aufforderung an AWWOS gegen Übernahme der Kosten der Übertragung der Domain herauszugeben.
  5. Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der entrichteten Gebühren oder sonstiger bereits gezahlter Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Codisa Member-Vertrag erfolgten, außer der Codisa Member hat den Vertrag aus einem wichtigen Grund außerordentlich gekündigt.
  6. Ein Codisa Member kann sich nach Kündigung seiner alten Position erneut durch einen anderen Sponsor bei AWWOS registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch AWWOS für die alte Position des Codisa Members mindestens 12 Monate zurückliegen und der kündigende Codisa Member in dieser Zeit keine Aktivitäten für AWWOS verrichtet hat.
  7. Mit der Beendigung des Vertrages steht dem Codisa Member kein Recht auf Provisionierung, ebenso insbesondere kein Handelsvertreterausgleichsanspruch zu, da der Codisa Member kein Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
  8. Direkt bei AWWOS im Rahmen der Codisa Membership entgeltlich erworbene Verkaufshilfen, Dienstleistungen, Leistungspakete oder sonstige Leistungen, die unbenutzt und wiederverkäuflich sind, können nach Beendigung der Codisa Membership unter Beachtung der nachfolgenden Regelung an AWWOS zurückverkauft und –gegeben werden. Sofern die Leistungen innerhalb von einem Monat gerechnet von dem Datum der Originalrechnung bis zum Zugang der Kündigung an AWWOS zurückverkauft und –gegeben werden, erhält der Codisa Member 100 % der Nettokosten zurück. Sofern die Leistungen später aber noch innerhalb von 3 Monaten gerechnet von dem Datum der Originalrechnung bis zum Zugang der Kündigung an AWWOS zurückverkauft und –gegeben werden, erhält der Codisa Member 70 % der Nettokosten zurück. Ältere Verkaufshilfen, Dienstleistungen, oder sonstige Leistungen werden nicht zurückgenommen. Für Dienstleistungen gilt das Rückkaufrecht nur, sofern neben den vorangehenden Voraussetzungen für die Rückabwicklung die Ware ungeöffnet ist. Von dem zurückzuerstattenden Kaufpreis werden – soweit welche anfallen – die Rückversandkosten ebenso wie die im Zusammenhang mit der Rückversendung entstandenen Kosten nebst Bearbeitungskosten abgezogen. Ausdrücklich nicht zurückerstattet werden die Versandkosten, soweit welche angefallen sind beim Erwerb. Zudem wird, sofern der Codisa Member auf den rückabgewickelten Kauf eine Bonus bzw. einen Bonusvorschuss erhalten hat und diese Vergütung zurückzuerstatten ist, dieselbe von dem rückerstatteten Kaufpreis abgezogen. Die Rückerstattung erfolgt – soweit möglich – in der gleichen Zahlungsweise wie zuvor erfolgte Zahlung durch den Codisa Member.
  9. Falls ein Codisa Member gleichzeitig andere von dem Codisa Member-Vertrag unabhängige Leistungen von AWWOS beansprucht, bleiben diese Leistungen von der Beendigung des Codisa Member-Vertrages unberührt in Kraft es sei denn, dass der Codisa Member mit der Kündigung auch deren Beendigung ausdrücklich verlangt. Erwirbt der Codisa Member nach der Beendigung des Vertrages weiterhin Leistungen und Leistungen von AWWOS, so wird er als normaler Codisa Member geführt.

 

§ 17 Haftungsausschluss

  1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet AWWOS lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Bonuszahlungen) durch AWWOS, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  2. Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von AWWOS, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
  3. Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf Computer-Servern entstehen, haftet die AWWOS nicht, außer im Falle eines grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens der AWWOS, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte der Codisa Member sind für AWWOS fremde Informationen im Sinne des TMG.
  4. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

§ 18 Übertragung des Geschäftsbetriebs / der gesponserten Struktur auf Dritte/ Tod des Codisa Members

  1.  AWWOS kann ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise oder einzelne Aktiva jederzeit auf Dritte zu übertragen. Für den Fall, dass der Codisa Member mit dem Übergang nicht einverstanden ist und dies AWWOS unverzüglich mitteilt, wird die vertragliche Zusammenarbeit zum nächstmöglichen Kündigungstermin beendet.
  2. Der Codisa Member ist zur Übertragung seiner Affiliatestruktur nach Erreichen der Pool Position „Diamond“ für mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch AWWOS und Vorlage des Kauf- und/oder Übertragungsvertrages mit dem Dritten, wie auch der Vorlage des Codisa Member-Antrages des Dritten an AWWOS berechtigt, sofern nicht AWWOS von dem ihr zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht Die Übertragung der Affiliatestruktur ist nur an Personen möglich, die zum Zeitpunkt der Übertragung nicht Codisa Member bei AWWOS sind. Eine Übertragung oder ein Kauf einer Affiliatestruktur an Codisa Member von AWWOS hingegen ist nicht erlaubt. Die Zustimmung kann durch AWWOS, sofern sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, im Übrigen nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Der Codisa Member ist verpflichtet, AWWOS die beabsichtigte Übertragung seiner Affiliatestruktur schriftlich anzuzeigen. AWWOS hat nach Eingang der schriftlichen Anzeigen einen Monat Zeit, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Geschieht dies nicht, so ist die Übertragung zulässig, außer es stehen anderweitige wichtige Gründe entgegen. Ein Verkauf ist nur im ungekündigten Verhältnis möglich. Bei fristloser Kündigung oder einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Codisa Member- und Lieferbedingungen entfällt das Recht des Codisa Members zum Verkauf der eigenen Vertriebsorganisation ebenso wie für den Fall, dass der verkaufende Codisa Member AWWOS noch Geld schuldet, gegen den Codisa Member ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder der Codisa Member sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat.
  3. Sofern als Codisa Member eine juristische Person oder Personengesellschaft registriert ist, ist eine Übertragung der Affiliatestruktur nur unter Einhaltung der weiteren Voraussetzungen dieses Vertrages zulässig.
  4. Sofern eine neue als Codisa Member registrierte juristische Person oder Personengesellschaft einen neuen Gesellschafter aufnehmen will, ist dies bis zu einer Hergabe von 30 % der Gesellschaftsanteile möglich, sofern der/die bisherige/n Gesellschafter, die die Codisa Membership beantragt haben, ebenfalls Gesellschafter verbleiben. Sofern ein Gesellschafter aus, der als Codisa Member registrierten juristische Person oder Personengesellschaft ausscheiden möchte oder die Anteile eines oder mehrerer Gesellschafter in Höhe von mehr als 30 % auf Dritte übertragen werden sollen, ist diese Handlung auf entsprechenden schriftlichen Antrag gegebenenfalls unter Vorlage der entsprechenden notariellen Urkunde und in Übereinstimmung mit den Vorgaben dieses Vertrages nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung, die im freiem Ermessen von AWWOS seht, zulässig. AWWOS erhebt für die Bearbeitung des vorgenannten Antrags eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 250,00 €. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, so behält AWWOS sich die außerordentliche Kündigung des Vertrages der als Codisa Member registrierten juristischen Person oder Personengesellschaft vor.
  5. Der Codisa Member-Vertrag endet spätestens mit dem Tode des Codisa Members. Der Codisa Member-Vertrag kann unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen nach Erreichen der Pool Position „Diamond“ für mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate vererbt werden. Mit dem/den Erben muss grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten, dann ein neuer Codisa Member-Vertrag geschlossen werden, durch den er/sie in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt/eintreten. Der Tod ist durch Sterbeurkunde zu belegen. Sofern es ein Testament über die Vererbung des Codisa Member-Vertrages gibt, ist eine notariell beglaubigte Kopie des Testaments vorzulegen. Nach ungenutztem Verstreichen der Sechs-Monats-Frist gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf AWWOS über. Ausnahmsweise verlängert sich die Sechs-Monats-Frist um eine angemessene Länge, sofern sie im Einzelfall unverhältnismäßig kurz für den/die Erben ist.

§ 19 Trennung /Auflösung

  1.  Für den Fall, dass ein als Ehepaar/eingetragene Lebensgemeinschaft, juristische Person oder Personengesellschaft registrierter Codisa Member seine Gesellschaft intern beendet, gilt das auch nach der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung eine der vorgenannten Gesellschaften nur eine Codisa Memberposition verbleibt. Die sich trennenden Mitglieder/Gesellschafter haben sich intern zu einigen, durch welches/n Mitglied / Gesellschafter die Codisa Membership fortgesetzt werden soll und dies AWWOS schriftlich anzuzeigen. Für den Fall eines internen Streits über die Folgen der Trennung, Scheidung, Auflösung, oder sonstigen Beendigung in Bezug auf die Codisa Membership bei AWWOS behält sich AWWOS das Recht der außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten des Codisa Members führt, zu einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Codisa Member-Bedingungen, zu einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unangemessenen Belastung der Down- oder Upline führt.

 

§ 20 Einwilligung zur Verwendung von fotografischem und audiovisuellem Material, Verwendung der Aufzeichnungen von Materialien und Präsentationen

 

  1. Der Codisa Member gewährt AWWOS unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als Codisa Member zu erfassen bzw. durchzuführen. Insoweit willigt der Codisa Member durch die Unterzeichnung des Codisa Member-Antrages und der der Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Codisa Member- und Lieferbedingungen ausdrücklich in eine Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein.
  2. Es ist dem Codisa Member nicht gestattet, zum Zwecke des Verkaufs sowie zur persönlichen oder geschäftlichen Verwendung Audio-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen von Veranstaltungen, die von AWWOS gesponserten wurden, sowie von Telefonkonferenzen, Ansprachen oder Meetings, Ein Codisa Member darf ferner ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von AWWOS keine Audio- oder Videopräsentationen oder – Aufzeichnungen von AWWOS-Veranstaltungen, Ansprachen, Telefonkonferenzen oder Meetings aufzeichnen, anfertigen oder zusammenstellen.

§ 21 Datenschutz

 

  1. Nachfolgend ist die Datenschutzerklärung von AWWOS zu finden.
  2. Sie können unsere Website anonym besuchen, bei jedem Webseitenzugriff übermittelt ihr Internet-Browser zwar standartmäßig folgende Daten an unseren Webserver: das Datum und die Uhrzeit des Zugriffs, die Absender IP-Adresse, die angefragte Ressource, die http- Methode sowie den http-User-Agent-Header. Unser Webserver speichert diese Daten jedoch getrennt von anderen Daten, eine Zuordnung dieser Daten zu einer bestimmten Person ist uns dabei nicht möglich. Nach einer anonymen Auswertung zu statistischen Zwecken werden diesen Daten unmittelbar gelöscht.
  3. AWWOS setzt Cookies ein, um Anfragen und Anforderungen des Interessenten zuordnen zu können. Durch Cookies wird AWWOS in die Lage versetzt, die Häufigkeit von Seitenaufrufen und die allgemeine Navigation zu messen. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Computersystem abgelegt werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass einige dieser Cookies von unserem Server auf Ihr Computersystem überspielt werden, wobei es sich dabei meist um so genannte „Session-Cookies“ handelt. „Session-Cookies“ zeichnen sich dadurch aus, dass diese automatisch nach Ende der Browser-Sitzung wieder von Ihrer Festplatte gelöscht werden. Andere Cookies verbleiben auf Ihrem Computersystem und ermöglichen es uns, Ihr Computersystem bei Ihrem nächsten Besuch wieder zu erkennen (sog. dauerhafte Cookies). Selbstverständlich können Sie Cookies jederzeit ablehnen, sofern Ihr Browser dies zulässt. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Ihr Browser so eingestellt ist, dass keine Cookies (unserer Website) angenommen werden.
  4. AWWOS setzt unter Google Analytics ein, um Anfragen und Anforderungen des Interessenten zuordnen zu können. Google Analytics verwendet „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
  5. AWWOS verwendet sogenannte Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes Facebook, das von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA („Facebook“) betrieben Die Plugins sind mit einem Facebook-Logo oder dem Zusatz „Soziales Plug-in von Facebook“ bzw. „Facebook Social Plugin“ gekennzeichnet. Eine Übersicht über die Facebook Plugins und deren Aussehen finden Sie hier: http://developers.facebook.com/plugins. Wenn Sie eine Seite unseres Webauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Ihr Browser die entsprechende Seite unseres Webauftritts aufgerufen hat, auch wenn Sie kein Facebook- Konto besitzen oder gerade nicht bei Facebook eingeloggt sind. Diese Information (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird von Ihrem Browser direkt an einen Server von Facebook in den USA übermittelt und dort gespeichert. Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch unserer Website Ihrem Facebook-Konto direkt zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den „Gefällt mir“-Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information ebenfalls direkt an einen Server von Facebook übermittelt und dort gespeichert. Die Informationen werden zudem auf Facebook veröffentlicht und Ihren Facebook-Freunden angezeigt. Facebook kann diese Informationen zum Zwecke der Werbung, Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung der Facebook-Seiten benutzen. Hierzu werden von Facebook Nutzungs-, Interessen- und Beziehungsprofile erstellt, z. B. um Ihre Nutzung unserer Website im Hinblick auf die Ihnen bei Facebook eingeblendeten Werbeanzeigen auszuwerten, andere Facebook-Nutzer über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren und um weitere mit der Nutzung von Facebook verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook die über unseren Webauftritt gesammelten Daten Ihrem Facebook-Konto zuordnet, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unserer Website bei Facebook ausloggen. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php.
  6. Hinweis zu der Google +1-Schaltfläche: Mithilfe der Google +1-Schaltfläche können Sie Informationen weltweit veröffentlichen. über die Google +1-Schaltfläche erhalten Sie und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google speichert sowohl die Information, dass Sie für einen Inhalt +1 gegeben haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie beim Klicken auf +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil, oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden. Google zeichnet Informationen über Ihre +1- Aktivitäten auf, um die Google-Dienste für Sie und andere zu verbessern. Um die Google +1- Schaltfläche verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit sichtbares, öffentliches Google-Profil, das zumindest den für das Profil gewählten Namen enthalten muss. Dieser Name wird in allen Google-Diensten verwendet. In manchen Fällen kann dieser Name auch einen anderen Namen ersetzen, den Sie beim Teilen von Inhalten über Ihr Google-Konto verwendet haben. Die Identität Ihres Google-Profils kann Nutzern angezeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen. Verwendung der erfassten Informationen: Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites.
  7. Auf den Seiten von AWWOS sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., 795 Folsom St., Suite 600, San Francisco, CA 94107, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion „Re-Tweet“ werden die von Ihnen besuchten Webseiten mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter unterhttp://twitter.com/privacy. Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter können Sie in den Konto-Einstellungen unter http://twitter.com/account/settings ändern.
  8. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, soweit der Codisa Member diese im Rahmen des Bestell- oder Registrierungsvorgangs freiwillig mitteilt. AWWOS verwendet die übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Überweisungsdaten) ohne gesonderte ausdrückliche Einwilligung gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages.
  9. Zu dem Zweck der Vertragserfüllung, z.B. der Abrechnung oder der Auszahlung von Bonuszahlungen, Produkt- und Marketinginformation werden die personenbezogenen Daten des Codisa Members an Dritte, wie z.B. die Buchhaltung, die auszahlenden Bank, einem dafür bestimmten Unternehmen welches die Auszahlungen übernimmt oder Lieferanten weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung der oben genannten vertragsgemäßen Pflichten notwendig ist. Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung der vereinbarten Entgelte gehört, werden die Daten des Codisa Members gelöscht. Daten, die aus steuer- oder handelsrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, werden nach Abwicklung des Vertrages gesperrt, sofern der Codisa Member nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.
  10. Der Codisa Member ist jederzeit berechtigt, unentgeltlich Auskunft zu seinem Daten sowie Änderung, Sperrung oder Löschung seiner Daten zu verlangen. Sofern der Codisa Member weitere Informationen über die Speicherung seiner personenbezogenen Daten wünscht oder die Löschung, Sperrung oder Änderung der Daten des Interessenten gewünscht wird, steht ein Support unter der E-Mail-Adresse office@codisanow.com oder unter der in Absatz (1) genannten Postanschrift zur Verfügung.
  11. Diese Datenschutzerklärung ist jederzeit auf der Website von AWWOS einsehbar und

§ 22 Verjährung

  1.  Die Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren in 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Anspruch fällig ist und der Anspruchsberechtigte die Umstände kennt, die seinen Anspruch begründen, bzw. wenn seine Unkenntnis dieser Umstände auf grober Fahrlässigkeit beruht. Unberührt bleiben gesetzliche Regelungen, die eine längere Verjährungsfrist zwingend vorsehen.

 

§ 23 Freiwillige vertragliche Widerrufsbelehrung

Sie registrieren sich bei AWWOS als Unternehmer und nicht als Verbraucher, sodass Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Gleichwohl räumt AWWOS Ihnen nachfolgendes freiwilliges 30-tägiges, vertragliches Widerrufsrecht ein.

 

Freiwilliges Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) an die in § 1 genannte Anschrift oder unter E-Mail- Adresse: office@codisanow.com widerrufen Die Frist beginnt mit der Übermittlung des Antrages zur Codisa Memberschaft. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels/ der E-Mail) des Widerrufs oder der Vorführsets.

 

Widerrufsfolgen:

Nach Ihrem Widerruf können Sie alle als Codisa Member bezogenen Dienstleistungen, gegen Erstattung der dafür geleisteten vollständigen Zahlungen an AWWOS zurückgeben.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

  • 24 Anwendbares Recht/ Abweichender Gerichtsstand

 

  • Es gilt das polnische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Codisa Member seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  • Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist Katowitze

 

§ 25 Schlussbestimmungen

  1.  AWWOS ist zu einer Änderung der Allgemeinen Codisa Member-Bedingungen zu jeder Zeit berechtigt. AWWOS wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. AWWOS wird Änderungen mit einer angemessenen Frist nebst der Mitteilung der Möglichkeit des Widerspruchs der Änderung und der Folgen des Widerspruchs ankündigen. Der Codisa Member hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs ist der Codisa Member berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Sofern er den Vertrag binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht kündigt, nimmt der Codisa Member die Änderung ausdrücklich an.
  2. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Codisa Member-Bedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  3. Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

 

§ 26 Risiko-Hinweis

Risikohinweis

Investitionen und Geschäftsentscheidungen sind grundsätzlich mit Risiken verbunden. Das Unternehmen Codisa (nachfolgend „das Unternehmen“) stellt auf seiner Webseite und in seinen Publikationen Informationen zur Verfügung, die sorgfältig recherchiert und zusammengestellt werden. Diese Informationen dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen dar.

Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Verwendung der bereitgestellten Informationen, der Produkte oder Dienstleistungen entstehen. Dies schließt nicht die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit aus.

Marktrisiken

Die auf der Webseite des Unternehmens und in seinen Publikationen enthaltenen Informationen können zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den Prognosen abweichen, abhängig von verschiedenen Faktoren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Marktentwicklungen, politische Veränderungen und wirtschaftliche Bedingungen.

Haftungsausschluss

Die Inhalte unserer Webseite wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich, nicht jedoch verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Anlage 1

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen: Das Bonusprogramm & Loyalty Pool

 

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Bonusprogramm des Unternehmens. Mit der Teilnahme am Programm erklärt sich das Mitglied mit diesen Bedingungen einverstanden.

Überblick über das Codisa Bonusprogramm

Das Codisa Bonusprogramm belohnt Mitglieder für verschiedene Aktivitäten auf der Codisa Plattform.

Belohnungen werden in Form von „Codisa Bits“ vergeben.

Aktivitäten, die zu Codisa Bits führen, umfassen Einkäufe bei Produktpartnern, Teilnahme an Projekten, Nutzung von Referral-Links, Teilnahme an Gewinnspielen und Airdrop-Kampagnen.

Wichtige Hinweise:

Die Teilnahme am Codisa Bonusprogramm und Loyalty Pool unterliegt den hier genannten Bedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen dienen dazu, eine klare und faire Nutzung des Codisa Bonusprogramms und der Loyalty Pools zu gewährleisten.

 

Beschreibung des Bonusprogramms

Ein Drittel der Unternehmenseinnahmen, die nach Abzug von Marketing- und Werbekosten verbleiben, wird monatlich zu 50 Prozent in das Bonusprogramm und 50 Prozent in die 12 Loyalty Pools eingebracht.

Die Verteilung der Mittel erfolgt unter den Mitgliedern, die den „Aktiv Status“ und Codisa Bits besitzen.

 

Beschreibung des Aktiv-Status bei Codisa

Bei Codisa ist der Aktiv-Status ein wesentliches Element, das die fortlaufende Beteiligung und das Engagement unserer Mitglieder widerspiegelt. Für das Jahr 2024 sind folgende Regelungen für das Erreichen des Aktiv-Status zu beachten: Um den Aktiv-Status für einen Monat zu erlangen, sind 500 Bits erforderlich.

Aktivierung durch eigene Bits: Mitglieder haben die Möglichkeit, ihren Aktiv-Status durch den Einsatz von 500 eigenen Bits zu aktivieren. Bei dieser Option werden die benötigten Bits direkt vom Guthaben des Mitglieds abgezogen.

Aktivierung durch Teilnahme an Aktivitäten: Alternativ können Mitglieder ihren Aktiv-Status durch die Teilnahme an verschiedenen Aktivitäten, Kampagnen oder Projekten erreichen, bei denen sie Codisa Bits oder den Aktiv Status an sich, als Belohnung erhalten können. Beispiele für solche Aktivitäten können die Teilnahme an Umfragen, die Beteiligung an Community-Projekte, Social Media Aktivitäten oder das Erreichen bestimmter Meilensteine im Rahmen von Codisa-Projekten sein.

Bits als Geschenk für Aktivitäten: Wenn ein Mitglied im Laufe eines Monats durch Aktivitäten insgesamt 500 Bits als Belohnung erhält, gilt dies als Aktivierung des Aktiv-Status für diesen Monat, ohne dass Bits aus dem persönlichen Guthaben eingetauscht werden müssen.

Flexibilität und Wahlmöglichkeit: Diese Regelungen bieten den Mitgliedern Flexibilität und Wahlmöglichkeit. Sie können entscheiden, ob sie ihren Aktiv-Status durch den Einsatz eigener Bits oder durch aktive Teilnahme an verschiedenen Codisa-Aktivitäten erlangen möchten.

Der Aktiv-Status spielt eine wichtige Rolle in unserem Bonussystem und ermöglicht es Mitgliedern, von verschiedenen Vorteilen und Angeboten zu profitieren. Wir ermutigen unsere Mitglieder, sich aktiv zu beteiligen und die verschiedenen Möglichkeiten zu nutzen, um ihren Aktiv-Status zu erreichen und aufrechtzuerhalten

Teilnahmeberechtigung am Bonusprogramm & Loyalty Pools

Erklärung zur Berechtigung für den Loyalty Pool

Im Rahmen unseres Bonusprogramms bieten wir insgesamt zwölf verschiedene Loyalty Pools an. Die Teilnahme an diesen Pools ist an spezifische Qualifikationskriterien sowie das Erreichen des Aktiv-Status im jeweiligen Monat gebunden. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Erläuterung dieser Anforderungen:

Qualifikationskriterien: Um für einen der Loyalty Pools berechtigt zu sein, müssen Mitglieder bestimmte, vorab definierte Qualifikationskriterien erfüllen. Diese Kriterien können je nach Pool variieren und werden im Codisa Portal unter Pools klar und eindeutig dargestellt.

Aktiv-Status: Zusätzlich zu den Qualifikationskriterien müssen Mitglieder in dem Monat, für den der Loyalty Pool ausgeschüttet wird, den Aktiv-Status erreichen. Der Aktiv-Status ist ein Indikator für die fortlaufende Beteiligung und das Engagement des Mitglieds im Rahmen unseres Programms.

Berechtigungsprüfung: Die Berechtigung für die Teilnahme am Loyalty Pool wird monatlich überprüft. Nur Mitglieder, die sowohl die Qualifikationskriterien erfüllt als auch den Aktiv-Status im entsprechenden Monat erreicht haben, werden in die Ausschüttung des jeweiligen Loyalty Pools einbezogen.

Transparenz und Fairness: Unser Ziel ist es, Transparenz und Fairness in der Verteilung der Loyalty Pools zu gewährleisten. Alle Mitglieder, die die Anforderungen erfüllen, haben gleichberechtigten Zugang zum entsprechenden Pool.

 

Berechnung und Ausschüttung der Boni im Bonusprogramm und Loyalty Pool

Die Berechnung und Ausschüttung der Boni im Bonusprogramm und Loyalty Pool bei Codisa basiert auf einem System, das sowohl die Anzahl der aktiven Bits eines Mitglieds als auch die Gesamtsumme der verfügbaren Mittel im Bonusprogramm berücksichtigt

Ermittlung der verfügbaren Mittel: Zuerst wird die Gesamtsumme der für das Bonusprogramm und den Loyalty Pool verfügbaren Mittel ermittelt. Diese Summe kann von Monat zu Monat variieren und hängt von Faktoren wie Unternehmenseinnahmen und Anzahl aktiver User im jeweiligen Loyalty Pool und aktiver Bits im Bonusprogramm ab. Von den verfügbaren Mitteln welche für das Bonusprogramm und Loyalty Pool vorgesehen sind werden jeweils zu je 50 Prozent in das Bonusprogramm und 50% in die Loyalty Pools eingebracht.

Monatliche Ausschüttung: Die Boni werden monatlich berechnet und den teilnehmenden Mitgliedern in Form von wETH (Wrapped Ethereum) gutgeschrieben.

 

Erklärung zur Ausschüttung von Boni mittels Wrapped Ethereum (wETH)

Im Rahmen unseres Bonusprogramms erfolgt die monatliche Ausschüttung der Boni in Form von Wrapped Ethereum (wETH). Dies bietet unseren Mitgliedern eine flexible und moderne Art der Wertübertragung. Die folgenden Punkte erläutern das Verfahren und die Bedingungen:

Monatliche Ausschüttung: Die Boni werden monatlich berechnet und den teilnehmenden Mitgliedern in Form von wETH gutgeschrieben. Wir nutzen das Polygon Netzwerk.

Verwendung von Wrapped Ethereum (wETH): Wir nutzen wETH, eine Form des Ethereum, die auf andere Blockchain-Plattformen übertragbar ist, um eine effiziente und sichere Übertragung zu gewährleisten.

Übertragung auf persönliche Wallets: Mitglieder können ihre in Besitz befindlichen wETH zu jedem Zeitpunkt auf ihr persönliches Wallet übertragen. Diese Flexibilität ermöglicht es den Mitgliedern, ihre digitalen Vermögenswerte nach eigenem Ermessen zu verwalten.

Entstehung des Anrechts auf den Bonus: Mit der Übertragung der wETH auf das persönliche Wallet des Mitglieds entsteht das tatsächliche Anrecht auf den Bonus. Das bedeutet, dass der Anspruch auf den Bonus erst mit der Übertragung der wETH auf das persönliche Wallet des Mitglieds rechtlich bindend wird.

Verantwortung der Mitglieder: Mitglieder sind für die sichere Verwaltung ihrer Wallets und die Überwachung ihrer Transaktionen selbst verantwortlich. Das Unternehmen haftet nicht für Verluste, die durch unsachgemäße Handhabung oder Sicherheitslücken in den persönlichen Wallets der Mitglieder entstehen.

Datenschutz und Sicherheit: Alle Transaktionen werden unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards und Datenschutzrichtlinien durchgeführt.

 

Änderungen des Programms

 

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Bonusprogramm jederzeit zu ändern, oder zu ergänzen.

Über wesentliche Änderungen wird das Mitglied rechtzeitig informiert.

Haftungsausschluss

Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die aus der Teilnahme am Bonusprogramm entstehen, es sei denn, diese Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens zurückzuführen.

Datenschutz

Personenbezogene Daten der Mitglieder werden gemäß den Datenschutzbestimmungen des Unternehmens behandelt.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Es gilt das Recht des Landes, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens.

 

Stand der Allgemeinen Codisa Member-Bedingungen: 18.12.2023